DGS als Pflichtfach für schwerhörige und taube Schüler_innen in Thüringen

Es ist ein toller Erfolg, dass zukünftig schwerhörige und taube Schüler in Thüringen Anspruch auf Deutsche Gebärdensprache (DGS) als Unterrichtsfach haben – denn es soll für sie als Pflichtfach in den Lehrplan aufgenommen werden. Ihre hörenden Mitschüler dürfen die DGS als freiwilliges Wahlfach belegen und es sollen Unterrichtsmaterialien für DSG bereitgestellt werden.

Eigentlich sollte dies bundesweit eine Selbstverständlichkeit sein, dass gebärdensprachliche Schüler auch DGS als Unterrichtsfach haben, denn lautsprachlich aufgewachsene Schüler bekommen ja schließlich auch Deutschunterricht und es wird nicht vorausgesetzt, dass sämtliches grammatikalisches Regelwerk und die sprachlichen Besonderheiten bereits bei der Einschulung beherrscht und auch bewusst angewandt werden.

Wichtig für ein inklusiveres Miteinander von Hörenden und Gehörlosen wäre zusätzlich auch die Etablierung der DGS als Wahl-Fremdsprachenfach in der Thüringer Schullandschaft, sodass Schüler_innen an Schulen ohne gebärdensprachliche Schulkinder auch die DGS lernen können. Durch die im Maßnahmenplan 2.0 festgeschriebene Einzelmaßnahme I.11 profitieren neben den schwerhörigen und gehörlosen Schülern jedoch zunächst nur die hörenden Schüler_innen an Schulen im gemeinsamen Unterricht.

(Einzelmaßnahme im Bereich „Adäquate Rahmenbedingungen und Angebote für inklusive Beschulung werden geschaffen bzw. ausgebaut“ zu finden auf Seite 32 des Maßnahmenplans)

Diese Einzelmaßnahme, welche von uns und dem Landesverband der Gehörlosen Thüringen in der Arbeitsgruppe „Bildung und Ausbildung, Kinder mit Behinderungen“ vorgeschlagen wurde, fand Eingang in den Maßnahmenplan 2.0 welchem das Landeskabinett am 14. August in Erfurt zustimmte und die bis Ende 2020 umgesetzt werden soll.

Der Maßnahmenplan 2.0 soll nun noch vom Landtag beschlossen werden: „Um diesem wichtigen Dokument ein noch größeres Gewicht im Sinne eines Handlungsleitfadens der Landesregierung für die nächsten Jahre im Bereich der Politik für Menschen mit Behinderungen zu verleihen, wird der Maßnahmenplan nunmehr dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet.“ lautet es in einem Schreiben der Ministerin Heike Werner an die am Prozess beteiligten Vereine und Verbände.

Der Fortschreibungsprozess des Thüringer Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) wurde von November 2016 bis August 2018 durchgeführt und brachte den Maßnahmenplan 2.0 (Fassung des Kabinettbeschlusses) hervor.

Es existiert auch eine Zusammenfassung des Maßnahmenplans in leichter Sprache.

Unser Vorschlag „Die Barrieren bei der Beantragung von Hausgebärdensprachkursen, bedingt durch Ablehnung von Anträgen und Zuständigkeitsunklarheiten, abzubauen“ wurde in den Plan leider nicht mit aufgenommen mit der Begründung es sei keine „Landeszuständigkeit“.

 

Hier geht’s zur gesamten Entwicklung und Sachstand des Thüringer Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

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