KMK legt den Grundstein für DGS als Unterrichtsfach

Am 08.10.2021 verabschiedete die Kultusministerkonferenz (KMK) die Empfehlungen zu curricularen Vorgaben eines kompetenzorientierten Wahlpflicht- oder Wahlfaches „Deutsche Gebärdensprache (DGS)“. Diese sollen den Ländern bei der Einführung des Wahlpflicht- oder Wahlfaches Hilfestellungen für die Erarbeitung eines länderspezifischen Curriculums und für Qualitätsentwicklungsmaßnahmen geben.

Empfehlungen zu curricularen Vorgaben eines kompetenzorientierten Wahlpflicht- oder Wahlfaches „Deutsche Gebärdensprache (DGS)“ für die Sekundarstufe I

Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz und Brandenburgische Bildungsministerin Britta Ernst: „Die Empfehlungen sind ein großer Schritt zur Gleichstellung der Gebärdensprache mit anderen Sprachen. Sie machen Aussagen zum Erwerb einer gebärdensprachlichen Handlungskompetenz, insbesondere zur kommunikativen Kompetenz, zur Text- und Medienkompetenz, zur Sprachbewusstheit und Sprachreflexion, zur Sprachlernkompetenz und zur transkulturellen Kompetenz. Indem die Länder dafür Sorge tragen, dass Schülerinnen und Schüler die in diesen Empfehlungen formulierten Kompetenzen in den jeweiligen landesspezifischen Unterrichtsangeboten erwerben können, wird eine Vergleichbarkeit, Zielorientierung und Überprüfbarkeit des Kompetenzerwerbs im Gebärdensprachenunterricht sichergestellt.“

„Wir freuen riesig über diese Empfehlungen der KMK obgleich unser Kritikpunkt dabei die Beschränkung auf die Sekundarstufe I ist. Es ist nicht nachvollziehbar, warum das Fach DGS nur in der Sekundarstufe I unterrichtet werden soll und die Schüler:innen  der Sekundarstufe 2 nicht auch davon profitieren sollen. Und warum wird die Primarstufe komplett ausgespart? Gerade für gebärdensprachliche Kinder ist der DGS Unterricht bereits ab Klasse 1 sehr wichtig! Wir sehen diese Empfehlung der KMK als einen Anfang, den wir jetzt auf Länderebene in Zusammenarbeit mit den Kultusministerien mit Leben füllen müssen.“

Manuel Löffelholz, 1. Vorsitzender Biling e.V.

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