Stellenausschreibung (gehörlose) DGS-kompetente Lehrkraft in Erfurt

Lehrerstellen im nachgeordneten Bereich des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport

Die ausgeschriebene Stelle ist zum Einstellungstermin 04.08.2016 zu besetzen.

Bezeichnung:
Lehrer/in

Schule:
„Schule am Südpark“, Staatliches überregionales Förderzentrum Hören Erfurt
www.hörgeschädigte-thüringen.de

zuständiges Staatliches Schulamt:
Staatliches Schulamt Mittelthüringen
Schwanseestr. 9 – 11
99423 Weimar

 

Aufgaben des Lehrers/der Lehrerin sind:

Die Aufgaben des Lehrers/der Lehrerin ergeben sich aus dem Thüringer Schulgesetz, der Thüringer Schulordnung und der Dienstordnung für Lehrer, Erzieher und Sonderpädagogischen Fachkräfte an den staatlichen Schulen in Thüringen.

Der Lehrer ist dabei insbesondere für folgende Aufgaben verantwortlich:

  • Einsatz erfolgt an der Thüringer Gemeinschaftsschule am Roten Berg in Erfurt zur Entwicklung eines Projektes zum bilingualen Unterricht (bilingual: Deutsch und Deutsche Gebärdensprache)
  • Unterricht in Einheit von Bildung und Erziehung in eigener pädagogischer Verantwortung einschließlich der Vor- und Nachbereitung
  • Information und Beratung der Schüler und Eltern über Unterrichtsvorhaben und über Vorhaben im außerunterrichtlichen Bereich
  • Wahrnehmung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht der Schule, einschließlich der Sicherheitserziehung und Unfallverhütung
  • Übernahme von schulischen Verwaltungs- und Organisationsaufgaben
  • Mitwirkung und Teilnahme an schulischen Veranstaltungen
  • Aufgaben als Klassenlehrer
  • Berufsbegleitende Fortbildung
  • weitere schulbezogene Aufgaben sind zu finden im Video oben

Für die Teilnahme am Auswahlverfahren zur Einstellung als Lehrer/Lehrerin werden vorausgesetzt:

Fächer/Fächerkombination
1. Fach: PSG (Pädagogik für Schwerhörige/Gehörlose)
2. Fach: beliebig

  • Die Befähigung für den Schuldienst durch:
    • die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Förderschulen oder
    • eine Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen oder das Lehramt an Regelschulen sowie eine Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Förderschulen oder
    • ein an einer Universität oder ihr gleichgestellten Hochschule erworbener Abschluss als Diplomlehrer mit der Lehrbefähigung in der Regel für zwei Fächer der Thüringer Stundentafel und eine an einer Universität oder ihr gleichgestellten Hochschule abgeschlossene sonderpädagogische Zusatzausbildung als Lehrer oder
    • ein Fachschulabschluss mit der vollen Lehrbefähigung als Lehrer für die unteren Klassen an der polytechnischen Oberschule und eine an einer Universität oder ihr gleichgestellten Hochschule abgeschlossene sonderpädagogische Zusatzausbildung als Lehrer oder
    • ein vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport als gleichwertig anerkannter Abschluss im Bereich des Ausbildungsprofils der oben genannten Schule
  • Erfahrung in der Unterrichtung von hörgeschädigten Schülern und umfassende Kenntnisse in Deutscher Gebärdensprache (DGS)
  • Bewerbungen gehörloser/schwerhöriger Pädagogen/-innen besonders erwünscht

Darüber hinaus werden erwartet:

  • Kenntnisse zeitgemäßer Unterrichtsformen und des Gemeinsamen Unterrichts
  • Kommunikative Kompetenzen, Team- und Konfliktfähigkeit
  • Kenntnisse hinsichtlich schulisch relevanter Rechtsvorschriften sowie der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
  • Bereitschaft zur Übernahme von Qualitätsverantwortung für den Unterrichtsprozess
  • Umgang mit moderner Kommunikationstechnik

Die Besoldung bzw. Vergütung richtet sich nach den einschlägigen besoldungsrechtlichen Regelungen und tariflichen Bestimmungen.

Eine aussagefähige Bewerbung ist innerhalb von drei Wochen (bis 13.06.2016) nach Veröffentlichung auf der Internetseite des Staatlichen Schulamtes im Staatlichen Schulamt Mittelthüringen einzureichen.

Zu den Bewerbungsunterlagen gehören das Bewerbungsformular und die im Abschnitt II, Ziffer 3, Buchstabe d der Richtlinien des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Einstellung in den Thüringer Schuldienst genannten Unterlagen und Nachweise.

Aus Kostengründen wird darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopie einzureichen. Diese verbleiben in dem für die oben genannte Schule zuständigen Staatlichen Schulamt und werden nicht zurückgesandt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung wird um Beilage eines ausreichend frankierten Rückumschlages gebeten. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

Änderungen bleiben vorbehalten.

Zur Stellenausschreibung auf den Seiten des Schulamtes Mittelthüringen

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