Wir setzen uns für das Recht gehörloser und schwerhöriger Menschen auf Bildung ein. Auf allen Ebenen des Bildungssystems muss der Zugang zu Bildung für Gehörlose und Schwerhörige verbessert werden um eine Chancengleichheit zu erreichen.
» Grundlage dafür ist die Umsetzung des Artikel 24 der UN-BRK (Bildung) «
Wir wollen den Ausbau von bilingualen Informationsangeboten und Bildungsmöglichkeiten in Deutscher Gebärdensprache und Deutscher Lautsprache fördern und uns für die Umsetzung des in der UN-BRK verankerten Rechts Gehörloser und Schwerhöriger auf eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft einsetzen.
Wir wollen selbst mehr bilinguale Informations- und Bildungsangebote schaffen indem wir beispielsweise Veranstaltungen in DGS und Lautsprache anbieten und (Lern)Medien in DGS und Lautsprache herstellen.
Wir möchten mit Vorurteilen aufräumen und die Wichtigkeit der bilingualen Entwicklung von gehörlosen und schwerhörigen Kindern in den Fokus stellen.
Wir beabsichtigen mehr Kulturangebote durch den Einsatz von Gebärdensprachdolmetscher auch für gehörlose und schwerhörige Menschen erlebbar zu machen und somit einen gleichberechtigten Zugang zu kultureller Bildung zu ermöglichen.
Ein weiteres wichtiges Ziel unseres Vereins ist der Kulturaustausch zwischen gehörlosen und hörenden Menschen im Sinne eines verständnisvollen Umgangs miteinander.