Wenn Inklusion an Verwaltungsgrenzen scheitert – Taube Familie aus Arnstadt kämpft um Fahrdienst zur inklusiven Schule

Eine gehörlose Familie aus Arnstadt kämpft derzeit um das Recht auf barrierefreie Bildung für ihren Sohn Leonhard. Der Siebenjährige ist an Taubheit grenzend schwerhörig und besucht seit Beginn dieses Schuljahres die bilinguale Klasse der Thüringer Gemeinschaftsschule „Am Roten Berg“ in Erfurt – die einzige Schule in Thüringen, die Unterricht in Deutscher Gebärdensprache (DGS) und Deutsch gleichberechtigt anbietet.
Doch das Schulverwaltungsamt des Ilm-Kreises verweigert bislang die Übernahme der Beförderungskosten. Begründung: Das zuständige Schulamt Westthüringen habe als Lernort die Staatliche Grundschule „Dr. Harald Bielfeld“ in Arnstadt empfohlen. Damit beruft sich die Verwaltung auf eine formale Zuweisung – obwohl diese Schule keine gebärdensprachkompetenten Lehrkräfte hat und für Leonhard keine barrierefreie Beschulung gewährleisten kann.
Ein Vater zwischen Arbeitsplatz und Bildungschance seines Sohnes
Der hörbehinderte Vater bringt seinen Sohn seit Schuljahresbeginn täglich selbst nach Erfurt – morgens hin, nachmittags zurück. „Ich kann nicht gleichzeitig Vollzeit arbeiten und meinen Sohn zur Schule fahren und abholen“, sagt er. „Wenn das so bleibt, verliere ich meinen Job.“
Die Familie hat bereits mehrfach an Landrätin Petra Enders appelliert, zuletzt mit einem detaillierten Schreiben, das die finanziellen und pädagogischen Vorteile einer Beschulung in Erfurt belegt. Eine positive Antwort blieb bislang aus.
Dabei wäre die Lösung einfach und kostenschonend:
Bereits zwei taube Kinder aus Arnstadt werden vom Ilm-Kreis mit einem Fahrdienst an dieselbe Schule nach Erfurt gebracht. Würde Leonhard mit diesem Fahrdienst gemeinsam befördert, entstünden kaum zusätzliche Kosten.
Im Gegenteil: Eine Beschulung in Arnstadt würde den Kreis teuer zu stehen kommen. Allein die notwendigen Dolmetscherkosten für eine Einzelinklusion belaufen sich laut Berechnung der Familie auf rund 18.000 Euro monatlich, während die Pool-Lösung in Erfurt etwa die Hälfte kostet – bei gleichzeitig besserer pädagogischer Qualität. Hinzu kommt, dass es aufgrund des Dolmetschermangels schwierig wäre, ein eigenes Dolmetschteam für Leonhard in der Einzelinklusion zu finden, so die Familie.
Inklusive Bildung darf kein Wohnortprivileg sein
Die Familie beruft sich auf die UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 24), die allen Kindern mit Behinderung das Recht auf eine inklusive und barrierefreie Bildung garantiert. Dieses Recht darf nicht an Landkreisgrenzen oder bürokratischen Zuständigkeitsfragen scheitern.
Die Thüringer Gemeinschaftsschule „Am Roten Berg“ in Erfurt ist die einzige Schule in Thüringen, die eine bilingual-bimodale Beschulung in Deutscher Gebärdensprache und deutscher Lautsprache ermöglicht. Dort unterrichten gehörlose und hörende Lehrkräfte gemeinsam im Team-Teaching, begleitet von Dolmetschenden. Kinder wie Leonhard können so in ihrer Muttersprache lernen, Freundschaften schließen und ihre Identität entwickeln.
Eine Beschulung in einer hörenden Regelschule ohne gebärdensprachkompetentes Umfeld würde dagegen bedeuten, dass Leonhard von sozialer und sprachlicher Teilhabe ausgeschlossen wäre – ein Widerspruch zum Anspruch auf Inklusion und zur Menschenwürde.
Appell an Politik und Verwaltung
Die Familie Schade/Heinze bittet die Verantwortlichen im Ilm-Kreis und im Thüringer Bildungsministerium um eine rasche, unbürokratische Lösung.
„Wir wollen keine Sonderbehandlung – nur, dass unser Sohn dort lernen darf, wo er verstanden wird“, heißt es in dem Schreiben an Landrätin Enders.
Die Unterzeichnung einer einfachen Fahrdienstgenehmigung könnte hier Inklusion praktisch ermöglichen – und ein starkes Signal für Teilhabe, Gleichberechtigung und Menschlichkeit in Thüringen senden.
